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Versteigerungsbedingungen

175. Auktion

Auktionszeitraum: 24.07.2021
Auktionsnummer: 175

Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden
nachstehende Bedingungen anerkannt. Dies gilt auch für Gebote per Fax, eMail oder im Live-
Bieten-Service per Internet.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift
(Pfandversteigerungen). Sie wird vom der Auktionshaus Rütten GmbH („Auktionshaus“) in
fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt (Agent). Jeder Auftraggeber
bekommt eine Nummer, so daß aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche
Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden.
2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie
beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Die Gegenstände sind gebraucht. Alle
Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder
Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und
Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu
berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion
in den Räumlichkeiten des Auktionshauses während der Vorbesichtigungszeiten besichtigt
und geprüft werden.
Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig
vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt, wobei offensichtliche Mängel
innerhalb von vier Wochen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb eines Jahres gerügt
werden müssen. Kommt es zu einer Rückabwicklung, so behält der Versteigerer dennoch
seinen Anspruch auf das Aufgeld.
3. Beschädigungen finden im Auktionskatalog nur Erwähnung, wenn sie nach unserer
Einschätzung den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes deutlich beeinträchtigen.
Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Ergänzungen oder sonstige
Maßnahmen am Kunstwerk, Restaurierungen, Beschädigungen etc. nicht, dass sich das
Kunstwerk in einem perfekten Zustand befindet. Katalogabbildungen, Bildeinblendungen
oder Internetabbildungen sind nicht verbindlich.
4. Maßgeblich ist bei Geboten jeder Art immer die im Gebot genannte Katalognummer, nicht
der Text oder Abbildungen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Ist kein Preis
angegeben (o.L.), beginnt der Ausruf mit dem vom Versteigerer geschätzten Richtpreis oder
dem Preis, der sich aus vorliegenden Geboten ergibt. Die Steigerungsstufen werden vom
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Versteigerer vorgegeben. Gebote können im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion
(Vorgebot = Bietauftrag) oder telefonisch abgegeben werden. Gebote können nicht nach dem
Recht für Fernabsatzverträge widerrufen werden. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach
dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der
mit dem Auftraggeber vereinbarte Limitpreis erreicht ist. Das Auktionshaus übernimmt keine
Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von
Telekommunikationsverbindungen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des
Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
6. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von Gründen ablehnen; in diesem Fall bleibt
das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche
Gebot ab, so erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über
einen Zuschlag, so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort
zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen.
Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme
und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen und
Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung.
7. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird sofort unwirksam, wenn während oder
nach der Auktion ein Bieter ein höheres Angebot macht oder das Limit bietet. Eine Rückfrage
oder Benachrichtigung beim Erstbieter erfolgt nicht.
8. Aufgeld. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein
Aufgeld von 23 % zuzüglich der gesetzlichen MWSt. von zur Zeit 19 % nur auf das Aufgeld
erhoben. (= 27,37 % Gesamtaufgeld). Da die MWSt. nur auf das Aufgeld und damit auf die
Inlandsleistung erhoben wird, ist sie bei Ausfuhr nicht erstattungsfähig. Außer für Kunden
der Europäischen Gemeinschaft mit einer MWSt. ID-Nummer.
9. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag (Zuschlagspreis und Aufgeld und
Mehrwertsteuer) ist in bar geschuldet. Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber
angenommen. Zahlungen mit der EC-Karte können nur mit Geheimzahl angenommen
werden. Schecks müssen bankbestätigt oder LZB-Schecks sein.
Bei Erwerb durch schriftlich oder telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die
Gegenleistung innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsdatum zu erbringen. Zahlungsverzug tritt
spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Jede Mahnung wird dem Käufer mit einer
Pauschale von € 15,-- pro Schreiben berechnet. Verspätete Zahlungen sind mit 10 % p.a. ab
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Fälligkeit zu verzinsen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur
gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Ansprüche auf Schadenersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Delikt
gegen den Versteigerer sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von
Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung
im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Haftung für Schäden für leichte Fahrlässigkeit
nicht ausgeschlossen ist verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit
der Entstehung des Anspruchs.
11. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser
Geschäftssitz.
12. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Bezahlung auf den Käufer über, das Auktionsgut
wird erst danach ausgeliefert.
Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos auf Kosten und Gefahr
im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Postsendungen erfolgen versichert als Paket;
eventuelle Versandschäden sind ausschließlich bei der Post geltend zu machen.
Versandkosten sind für Porto und Verpackungsaufwand zu entrichten. Zur Versendung ist der
Versteigerer nicht verpflichtet.
Der Versteigerer ist berechtigt, Ware die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der
Rechnungsausstellung bezahlt und abgeholt wird auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen.
13. Verweigert der Käufer die Zahlung oder die Abnahme, so verliert er seine Rechte aus dem
Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Schaden, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch
und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Der Versteigerer kann auch die Forderung im
eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers einklagen.
14. Freihändiger Verkauf. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den
freihändigen Verkauf.
15. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Sofern das Auktionshaus Objekte des
Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung,
der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung
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oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
oder zu ähnlichen Zwecken.
16. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Versteigerer
oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
17. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser
Geschäftssitz.
18. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
19. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EUHeimatland
des Kunden günstiger sind. Das UN-Abkommen über Verträge des
internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
20. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es
sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos
erbringen oder entgegen nehmen.
München, 01. Juli 2021
Auktionshaus Rütten GmbH
Elke Rütten
-Geschäftsführerin


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